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Winterdienst: Pflichten und Kosten im Überblick

In Baden-Württemberg räumt zunächst die Gemeinde. Für Gehwege kann sie die Pflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. In Furtwangen muss werktags bis 6.30 Uhr und sonntags bis 7.30 Uhr geräumt sein. Was ein Winterdienst kostet, hängt von Fläche, Häufigkeit und Vertragsform ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsatz: Die Gemeinde räumt und streut (§ 41 StrG BW), für Gehwege kann sie die Pflicht auf Anlieger übertragen.
  • Furtwangen: werktags bis 6.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 7.30 Uhr, Pflicht endet um 21 Uhr.
  • Breite: in Furtwangen in der Regel mindestens 1 Meter, dazu ein Zugang zum Haus.
  • Mieter: Die Furtwanger Satzung nennt auch Mieter und Pächter. Übertragung im Mietvertrag möglich.
  • Kosten: abhängig von Fläche, Häufigkeit, Uhrzeit und ob Saisonvertrag oder Abruf.
Mehrere Räumfahrzeuge mit Schneepflug stehen nachts im Schneetreiben bereit

Wer muss räumen?

In Baden-Württemberg sind zunächst die Gemeinden für das Räumen und Streuen ihrer Straßen zuständig (§ 41 Abs. 1 Straßengesetz BW). Für Gehwege dürfen sie diese Pflicht aber durch Satzung ganz oder teilweise den Straßenanliegern auferlegen (§ 41 Abs. 2). Furtwangen hat das mit seiner Streupflichtsatzung getan.

Anlieger sind die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke an der Straße. Die Furtwanger Streupflichtsatzung nennt ausdrücklich auch Mieter und Pächter. Wer zur Räumpflicht verpflichtet ist, kann die Arbeit an einen Dienstleister vergeben. Die Verantwortung, dass die Arbeit erledigt wird, bleibt aber.

Auf dem eigenen Grundstück, also auf Zufahrten, Hofflächen, Parkplätzen und Zugängen, ist der Eigentümer ohnehin selbst dafür verantwortlich, dass niemand zu Schaden kommt. Das gilt besonders für Betriebe mit Kunden- oder Lieferverkehr.

Wann und wie oft

Die genauen Zeiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde. Für Furtwangen gilt laut Streupflichtsatzung:

RegelFurtwangen
Geräumt und gestreut sein biswerktags 6.30 Uhr, sonn- und feiertags 7.30 Uhr
Pflicht endet21.00 Uhr
Breitein der Regel mindestens 1 Meter
Zugang zum Hausmindestens 1 Meter breit
Tempo-30-ZonenStatt des Gehwegs wird 1 Meter entlang des Fahrbahnrands gestreut. Ausgenommen sind Friedrich-, Ilben-, Kussenhof- und Rabenstraße.

Was bei anhaltendem Schneefall gilt, regelt ebenfalls die Satzung. In anderen Gemeinden können andere Uhrzeiten und Breiten gelten. Die Satzung finden Sie meist im Ortsrecht auf der Website der Gemeinde.

Mieter und Vermieter

Der Vermieter kann die Räum- und Streupflicht auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleiben ihm dann aber Kontroll- und Überwachungspflichten: Er muss prüfen, ob die Arbeit wirklich gemacht wird (BGH, Urteil vom 22. Januar 2008, VI ZR 126/07).

Eine weitere Entscheidung betrifft den öffentlichen Gehweg: Hat die Gemeinde die Pflicht nicht auf die Anlieger übertragen, muss der Vermieter den öffentlichen Gehweg jenseits seiner Grundstücksgrenze regelmäßig nicht räumen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2018, VIII ZR 255/16).

Zu den Kosten: Die Betriebskostenverordnung nennt den Winterdienst nicht wörtlich. Häufig wird er den Kosten der Straßenreinigung zugeordnet, zu denen nach § 2 Nr. 8 BetrKV auch entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen gehören. Ob und wie die Kosten umgelegt werden, richtet sich nach dem Mietvertrag.

Was kostet ein Winterdienst?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil Flächen und Anforderungen sehr unterschiedlich sind. Diese Punkte bestimmen den Preis:

  • Fläche: Wie viele Quadratmeter oder Meter Gehweg, Zufahrt, Hof oder Parkplatz?
  • Art der Fläche: Eine breite Zufahrt räumt der Radlader schnell, schmale Wege und Treppen brauchen Handarbeit.
  • Häufigkeit: Wie oft muss geräumt werden, nur morgens oder auch tagsüber?
  • Uhrzeit: Muss vor 6.30 Uhr alles frei sein, etwa für Schichtbetrieb oder Lieferverkehr?
  • Streuen: Soll nach dem Räumen gestreut werden? Wenn ja, womit?
  • Vertragsform: Saisonvertrag oder Einsätze auf Abruf.

Am schnellsten geht ein Angebot, wenn Sie uns einen Lageplan oder ein paar Fotos der Flächen schicken und dazu sagen, bis wann geräumt sein muss.

Vertrag oder Abruf

FrageSaisonvertragAuf Abruf
Wer entscheidet, wann geräumt wird?Wir, sobald es schneit oder glatt wirdSie, mit einem Anruf
PlanbarkeitSie sind fest eingeplantJe nach Auslastung
Geeignet fürRäumpflicht, Betriebe, HausverwaltungenFlächen, die nur bei viel Schnee frei sein müssen

Wer eine Räumpflicht hat oder früh morgens Verkehr auf dem Gelände, fährt mit dem Saisonvertrag in der Regel besser. Dann müssen Sie sich um nichts kümmern und können sich darauf verlassen, dass geräumt wird.

Winterdienst beauftragen

Wir räumen rund um Furtwangen mit Radlader, Schneeschild und Schneefräse, für Gemeinden, Betriebe, Hausverwaltungen und Privat. Planen Sie den Winterdienst am besten im Herbst, bevor der erste Schnee kommt.

Mehr auf unserer Seite Winterdienst beauftragen. Wenn vor dem Winter noch Äste über die Straße ragen, hilft unser Lichtraumprofilschnitt.

Quellen · Stand: Oktober 2026

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheidet Ihre Gemeinde oder die zuständige Behörde.

Traktor mit orangem Schneeschild räumt nachts einen Hof

Wir übernehmen das

Winterdienst beauftragen

Per Saisonvertrag oder auf Abruf: Wir räumen Zufahrten, Höfe, Parkplätze und Wege rund um Furtwangen. Jetzt ist die Zeit, den Winter zu planen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

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Wer muss in Baden-Württemberg Schnee räumen?

Zunächst die Gemeinde (§ 41 Straßengesetz BW). Sie kann die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger übertragen. In Furtwangen sind laut Streupflichtsatzung Eigentümer und Besitzer verpflichtet, also auch Mieter und Pächter. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Das regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. In Furtwangen müssen Gehwege werktags bis 6.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 7.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 21 Uhr.

Muss ich als Mieter Schnee räumen?

Das hängt von der Satzung und vom Mietvertrag ab. In Furtwangen nennt die Satzung ausdrücklich auch Mieter und Pächter. Im Mietverhältnis kann die Räumpflicht übertragen werden, der Vermieter muss dann aber kontrollieren, ob sie erfüllt wird (BGH, VI ZR 126/07). Im Zweifel hilft ein Blick in den Mietvertrag.

Was kostet ein Winterdienst pro Monat?

Das hängt von Fläche, Aufwand, Häufigkeit und Vertragsform ab. Ein kurzer Gehweg vor dem Haus ist etwas anderes als ein Firmenparkplatz. Sagen Sie uns, welche Flächen geräumt werden sollen, dann bekommen Sie ein Angebot.

Kann der Vermieter die Kosten für den Winterdienst umlegen?

Die Betriebskostenverordnung nennt den Winterdienst nicht wörtlich. Häufig wird er den Kosten der Straßenreinigung zugeordnet, zu denen nach § 2 Nr. 8 BetrKV auch entsprechende nicht öffentliche Maßnahmen gehören. Ob und wie umgelegt wird, richtet sich nach dem Mietvertrag. Bei Fragen hilft ein Mieter- oder Eigentümerverein.

Muss ich auch am Wochenende räumen?

Ja. Die Räumpflicht gilt auch an Sonn- und Feiertagen. In Furtwangen müssen Gehwege an diesen Tagen bis 7.30 Uhr geräumt und gestreut sein, eine Stunde später als werktags.

Was gilt, wenn ich im Urlaub bin?

Die Pflicht ruht nicht, nur weil Sie nicht da sind. Wer verreist, muss dafür sorgen, dass jemand anderes räumt, zum Beispiel ein Nachbar oder ein Winterdienst. Wer die Arbeit überträgt, sollte prüfen, ob sie auch erledigt wird.

Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg ausrutscht?

Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, kann für Schäden haften (§ 823 BGB). Haben Sie die Pflicht an einen Dienstleister übertragen, bleibt Ihnen nach der Rechtsprechung des BGH eine Kontrollpflicht.