
Lichtraumprofil schneiden und Verkehrssicherung
Wir schneiden Bäume und Hecken an Straßen und Wegen auf das nötige Lichtraumprofil zurück, mit der Astsäge am Ausleger. Das Lichtraumprofil ist der Raum über und neben der Fahrbahn, der frei bleiben muss, damit der Verkehr sicher durchkommt. Für Gemeinden und Grundstückseigentümer im Schwarzwald.
- Umsetzung meist in 1 bis 2 Wochen
- Technik für Steilhänge
- Eigener Maschinenpark
Kurz erklärt
Was ist das Lichtraumprofil?
Das Lichtraumprofil ist der Raum über und neben einer Straße oder einem Weg, in den nichts hineinragen darf. Lkw, Busse, Räumfahrzeuge und Fußgänger brauchen diesen Raum, um sicher durchzukommen. Wachsen Äste oder Hecken hinein, spricht man von einem unzureichenden oder eingeschränkten Lichtraumprofil.
Übliche Maße in Baden-Württemberg
- Über der Fahrbahn: mindestens 4,50 Meter Höhe
- Über Geh- und Radwegen: 2,50 Meter Höhe
- Seitlich: 0,50 Meter Abstand zum Fahrbahnrand
Quelle: Merkblatt Lichtraumprofil der Stadt Waldshut-Tiengen. Fahrzeuge dürfen bis 4,00 Meter hoch sein (§ 32 StVZO), darüber liegt der Sicherheitsraum. Ihre Gemeinde kann andere Maße vorgeben. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

So arbeiten wir
Unser Lichtraumprofilschnitt
Für den Lichtraumprofilschnitt setzen wir eine Astsäge am Ausleger ein, montiert am Traktor oder am Mobilbagger. Die Säge schneidet Äste sauber am Stamm ab, auch hoch über der Fahrbahn. Der Fahrer sitzt dabei geschützt in der Kabine.
- Lichtraumprofilschnitt an Gemeinde- und Kreisstraßen
- Wald-, Feld- und Wirtschaftswege freischneiden
- Rückschnitt von Hecken und Gehölzen an Geh- und Radwegen
- Einzelne Problembäume am Straßenrand fällen
Was zu dick oder zu schief ist, fällen wir mit dem Fällgreifer am Bagger. Mehr dazu unter Problembäume fällen.

Pflichten
Verkehrssicherungspflicht
Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht. Das ergibt sich aus der allgemeinen Haftung nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch. Fällt ein morscher Ast auf ein Auto oder einen Menschen, kann der Eigentümer haften.
Für Straßenbäume verlangen Gerichte regelmäßige Kontrollen. In der Regel reicht dabei eine Sichtprüfung vom Boden aus, üblich sind zwei Kontrollen im Jahr, einmal belaubt und einmal unbelaubt. Wenn dabei Totholz, Risse oder Schiefstand auffallen, muss gehandelt werden.
Bei Arbeiten an der Straße sichern wir die Arbeitsstelle ab, damit während des Schnitts niemand gefährdet wird. Ob für Ihren Auftrag eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig ist, klären wir vorab mit Ihnen.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 823 BGB; Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zur Baumkontrolle (Rechtsprechung der Oberlandesgerichte). Keine Rechtsberatung.


Öffentliche Auftraggeber
Für Kommunen
Gemeinden, Straßenmeistereien und andere Straßenbaulastträger beauftragen uns mit dem Lichtraumprofilschnitt an Straßen und Wegen, einmalig oder jedes Jahr wieder. Dazu kommen Böschungen, Grünflächen und Winterdienst aus einer Hand.
Grundstück an der Straße
Für Grundstückseigentümer
Wachsen Bäume oder Hecken von Ihrem Grundstück in die Straße oder über den Gehweg, sind Sie für den Rückschnitt zuständig. In Baden-Württemberg dürfen Anpflanzungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen (§ 28 Abs. 2 Straßengesetz BW). Die Straßenbaubehörde kann zum Rückschnitt auffordern und nach Ablauf der Frist auf Kosten des Eigentümers schneiden lassen.
Haben Sie eine solche Aufforderung bekommen? Schicken Sie uns ein Foto des Schreibens und der Bäume. Wir schneiden zurück und fällen bei Bedarf einzelne Bäume. Ob ein Baum dafür gefällt werden darf, erklärt unser Ratgeber zur Genehmigung zum Fällen.
Stand: Oktober 2026. Quelle: § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg. Keine Rechtsberatung.

Fotos aus unseren Einsätzen
Im Einsatz
Astsäge am Feldweg
Waldweg freischneiden
Mobilbagger mit Astsäge
Waldrand
Gefahrbaum am Weg
Schneebruch am Waldweg
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
01523 3604053Wie hoch muss das Lichtraumprofil sein?
Ein Gesetz mit festen Maßen gibt es dafür nicht. Gemeinden in Baden-Württemberg nennen in ihren Merkblättern meist: über der Fahrbahn mindestens 4,50 Meter, über Gehwegen 2,50 Meter und seitlich 0,50 Meter Abstand zum Fahrbahnrand. Maßgeblich ist, was Ihre Gemeinde oder der Straßenbaulastträger vorgibt. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Wer ist für das Lichtraumprofil zuständig?
Für den Straßenraum ist der Straßenbaulastträger zuständig, also je nach Straße die Gemeinde, der Kreis, das Land oder der Bund. Wachsen Bäume oder Hecken von einem privaten Grundstück in die Straße, muss sich der Eigentümer um den Rückschnitt kümmern (§ 28 Abs. 2 Straßengesetz BW).
Was passiert bei unzureichendem Lichtraumprofil?
Äste über der Fahrbahn können Lkw, Busse oder Räumfahrzeuge beschädigen, zugewachsene Gehwege zwingen Fußgänger auf die Straße. In Baden-Württemberg kann die Straßenbaubehörde den Eigentümer schriftlich zum Rückschnitt auffordern und nach Ablauf der Frist auf seine Kosten schneiden lassen (§ 28 Abs. 2 StrG BW). Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Ich habe eine Aufforderung der Gemeinde bekommen. Was nun?
Schicken Sie uns ein Foto des Schreibens und der betroffenen Bäume oder Hecken. Wir sagen Ihnen, wie wir den Rückschnitt umsetzen. Meist kommen wir 1 bis 2 Wochen nach Ihrer Anfrage. Wenn die Frist knapp ist, rufen Sie am besten direkt an.
Wann ist die beste Zeit für den Lichtraumprofilschnitt?
Starke Rückschnitte an Gehölzen außerhalb von Gärten sind nach § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Schonende Pflegeschnitte gehen das ganze Jahr. Für die Verkehrssicherheit sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Viele Gemeinden lassen den Lichtraum deshalb im Herbst und Winter schneiden, vor der Räumsaison. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Schneiden Sie auch Feld- und Waldwege frei?
Ja. Wirtschaftswege, Feldwege und Waldwege wachsen von der Seite und von oben zu. Mit der Astsäge am Ausleger schneiden wir sie auf ganzer Länge frei, damit Traktoren, Rückeschlepper und Lkw wieder durchkommen.
Verwandte Leistungen
Passt auch dazu
Baumfällung Problembäume fällen wir auch an engen Stellen, mit Säge oder Bagger. Den Stumpf fräsen wir auf Wunsch gleich mit. Problembäume fällen
Für Kommunen Lichtraumprofil, Böschungen, Grünflächen, Gewässer und Winterdienst für Gemeinden. Auch über längere Verträge. Verkehrssicherung für Kommunen
Böschungspflege Böschungen, Dämme und steile Wiesen mähen und mulchen wir mit dem Auslegemulcher oder der Funkraupe mit Hangmulcher. Straßenböschungen pflegen
Anfrage
Fotos schicken. Preisidee bekommen.
Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Fotos mit dem Zugangsweg helfen uns bei der Einschätzung. Wir melden uns so schnell wie möglich.
