Zum Inhalt springen
01523 3604053
Grüner Traktor mit Schneeketten, orangem Schneepflug vorn und Streuer hinten für den Winterdienst, freigestellt

Winterdienst im Schwarzwald: Räumen und Streuen

Wir räumen Schnee auf Straßen, Plätzen, Höfen und Zufahrten, per Saisonvertrag oder auf Abruf. Mit Radlader, Schneeschild und Schneefräse für Gemeinden, Betriebe und Hausverwaltungen rund um Furtwangen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Saison zu planen.

Wenn es schneit

Was wir übernehmen

Im Schwarzwald kommt der Winter früh und bleibt lange. Wenn es nachts schneit, müssen Straßen, Parkplätze und Zufahrten am Morgen frei sein. Für Schneeräumung und Streudienst sind wir als Räumdienst mit unseren Räumfahrzeugen unterwegs.

  • Räumen: mit Radlader, Traktor mit Schneeschild und Schneefräse.
  • Streuen: damit nach dem Räumen niemand ausrutscht.
  • Großflächen: Parkplätze, Betriebshöfe und Lagerflächen.
  • Zufahrten und Wege: damit Lieferverkehr und Rettungsdienst durchkommen.
  • Hoher Schnee: Mit der Schneefräse werfen wir auch Schneewände am Straßenrand weg.
Roter Radlader räumt im Gegenlicht der Wintersonne eine verschneite Straße zwischen Häusern

Für wen

Für Kommunen, Gewerbe und Privat

  • Kommunen

    Straßen, Plätze und Wege als Ergänzung zum eigenen Bauhof.

    kommunaler Winterdienst
  • Gewerbe

    Betriebshöfe, Parkplätze und Zufahrten, damit früh gearbeitet werden kann.

  • Hausverwaltungen

    Zufahrten, Stellplätze und Wege an Wohnanlagen.

  • Privat

    Winterdienst am Privatgrundstück: lange Hofeinfahrten und Zufahrten, die man von Hand kaum schafft.

Gut zu wissen

Ihre Räumpflicht

In Baden-Württemberg ist das Räumen und Streuen zunächst Sache der Gemeinde (§ 41 Straßengesetz BW). Die Gemeinden können diese Pflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger übertragen.

Beispiel Furtwangen

  • Gehwege müssen werktags bis 6.30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 7.30 Uhr.
  • Die Pflicht endet um 21 Uhr.
  • Geräumt wird in der Regel auf mindestens einem Meter Breite, dazu ein Zugang zum Haus.
  • Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer, also ausdrücklich auch Mieter und Pächter.

Quelle: Streupflichtsatzung der Stadt Furtwangen (furtwangen.de, Ortsrecht). Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Wer den Winterdienst an uns vergibt, gibt die Arbeit ab. Mehr zu Pflichten, Mietern und Kosten im Ratgeber Kosten und Räumpflicht.

Blick über die Motorhaube eines Traktors auf ein oranges Schneeschild am frühen Morgen

Vor dem ersten Schnee

So bereiten wir die Saison vor

Ein guter Winterdienst beginnt im Herbst. Bevor der erste Schnee fällt, klären wir mit Ihnen, welche Flächen geräumt werden, bis wann sie frei sein müssen und wo der Schnee hin darf. Das spart im Winter Zeit und Diskussionen.

  • Flächen festlegen: Zufahrten, Stellplätze, Wege, Treppen. Am besten mit Lageplan oder Fotos.
  • Hindernisse markieren: Bordsteine, Schachtdeckel und Poller verschwinden unter dem Schnee.
  • Ablageflächen klären: Wohin mit dem geräumten Schnee, ohne Einfahrten zuzuschieben?
  • Zeiten absprechen: Wann muss geräumt sein, auch an Wochenenden und Feiertagen?

Preis

Kosten

Was ein Winterdienst für Haus oder Firma kostet, hängt von Ihren Flächen ab. Sagen Sie uns, was geräumt werden soll, dann bekommen Sie ein Angebot.

  • Fläche

    Wie groß sind Straße, Hof oder Parkplatz?

  • Vertrag oder Abruf

    Feste Saison oder nur bei Bedarf?

  • Häufigkeit

    Wie oft und zu welchen Zeiten muss geräumt sein?

  • Lage

    Liegt die Fläche an unseren Touren?

Fotos aus unseren Einsätzen

Im Winter unterwegs

  • Blick aus der Traktorkabine auf eine Schneefräse, die hohen Schnee am Straßenrand auswirftSchneefräse
  • Mehrere Räumfahrzeuge mit Schneepflug stehen nachts im Schneetreiben bereitBereit für die Nacht
  • Grüner Traktor mit Schneeketten, orangem Schneepflug vorn und Streuer hinten auf verschneiter Straße vor einem HausRäumen und Streuen

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.

01523 3604053
Bis wann muss in Furtwangen geräumt sein?

Laut Streupflichtsatzung der Stadt Furtwangen müssen Gehwege werktags bis 6.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 7.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 21 Uhr. In anderen Gemeinden können andere Zeiten gelten. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Was ist besser, Saisonvertrag oder Abruf?

Wer sicher sein will, dass morgens geräumt ist, nimmt den Saisonvertrag. Dann sind Sie fest eingeplant. Auf Abruf eignet sich für Flächen, die nur bei starkem Schneefall geräumt werden müssen.

Was kostet ein Winterdienst?

Das hängt von der Fläche, vom Aufwand, von der Häufigkeit und davon ab, ob Sie einen Vertrag oder Einsätze auf Abruf möchten. Sagen Sie uns, welche Flächen geräumt werden sollen, dann bekommen Sie ein Angebot. Mehr im Ratgeber zu Kosten und Räumpflicht.

Räumen Sie auch für Privathaushalte?

Fragen Sie uns gern. Ob wir Ihre Fläche mit übernehmen können, hängt von Lage und Größe ab und davon, wie sie in unsere Touren passt.

Wann sollte ich den Winterdienst anfragen?

Am besten vor dem ersten Schnee. Im Herbst lassen sich Flächen und Touren noch in Ruhe planen. Mitten im Winter wird es knapp.

Räumen Sie auch große Flächen wie Parkplätze?

Ja. Für große Flächen wie Firmenparkplätze, Betriebshöfe und Lagerflächen setzen wir Radlader und Traktoren mit Schneeschild ein. Wenn sich der Schnee am Rand türmt, hilft die Schneefräse.

Anfrage

Winterdienst für diese Saison anfragen.

Welche Flächen sollen geräumt werden, wo liegen sie und wie groß sind sie ungefähr? Fotos oder ein Lageplan helfen bei der Planung.

Telefon oder E-Mail genügt. Wir melden uns, wie es Ihnen lieber ist.

Ich bin

    Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage. Mehr in der Datenschutzerklärung.