
Winterdienst im Schwarzwald: Räumen und Streuen
Wir räumen Schnee auf Straßen, Plätzen, Höfen und Zufahrten, per Saisonvertrag oder auf Abruf. Mit Radlader, Schneeschild und Schneefräse für Gemeinden, Betriebe und Hausverwaltungen rund um Furtwangen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Saison zu planen.
- Saisonvertrag oder auf Abruf
- Radlader, Schneeschild, Schneefräse
- Standort Furtwangen
Wenn es schneit
Was wir übernehmen
Im Schwarzwald kommt der Winter früh und bleibt lange. Wenn es nachts schneit, müssen Straßen, Parkplätze und Zufahrten am Morgen frei sein. Für Schneeräumung und Streudienst sind wir als Räumdienst mit unseren Räumfahrzeugen unterwegs.
- Räumen: mit Radlader, Traktor mit Schneeschild und Schneefräse.
- Streuen: damit nach dem Räumen niemand ausrutscht.
- Großflächen: Parkplätze, Betriebshöfe und Lagerflächen.
- Zufahrten und Wege: damit Lieferverkehr und Rettungsdienst durchkommen.
- Hoher Schnee: Mit der Schneefräse werfen wir auch Schneewände am Straßenrand weg.

Planbar
Saisonvertrag oder auf Abruf
Saisonvertrag
Sie sind für den ganzen Winter fest eingeplant. Wenn es schneit, kommen wir, ohne dass Sie anrufen müssen. Das ist die richtige Wahl, wenn Sie eine Räumpflicht haben oder Ihr Betrieb früh morgens erreichbar sein muss.
Auf Abruf
Sie rufen an, wenn Sie uns brauchen. Das passt für Flächen, die nur bei viel Schnee geräumt werden müssen.

Für wen
Für Kommunen, Gewerbe und Privat
Kommunen
Straßen, Plätze und Wege als Ergänzung zum eigenen Bauhof.
kommunaler WinterdienstGewerbe
Betriebshöfe, Parkplätze und Zufahrten, damit früh gearbeitet werden kann.
Hausverwaltungen
Zufahrten, Stellplätze und Wege an Wohnanlagen.
Privat
Winterdienst am Privatgrundstück: lange Hofeinfahrten und Zufahrten, die man von Hand kaum schafft.
Gut zu wissen
Ihre Räumpflicht
In Baden-Württemberg ist das Räumen und Streuen zunächst Sache der Gemeinde (§ 41 Straßengesetz BW). Die Gemeinden können diese Pflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger übertragen.
Beispiel Furtwangen
- Gehwege müssen werktags bis 6.30 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 7.30 Uhr.
- Die Pflicht endet um 21 Uhr.
- Geräumt wird in der Regel auf mindestens einem Meter Breite, dazu ein Zugang zum Haus.
- Verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer, also ausdrücklich auch Mieter und Pächter.
Quelle: Streupflichtsatzung der Stadt Furtwangen (furtwangen.de, Ortsrecht). Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Wer den Winterdienst an uns vergibt, gibt die Arbeit ab. Mehr zu Pflichten, Mietern und Kosten im Ratgeber Kosten und Räumpflicht.

Vor dem ersten Schnee
So bereiten wir die Saison vor
Ein guter Winterdienst beginnt im Herbst. Bevor der erste Schnee fällt, klären wir mit Ihnen, welche Flächen geräumt werden, bis wann sie frei sein müssen und wo der Schnee hin darf. Das spart im Winter Zeit und Diskussionen.
- Flächen festlegen: Zufahrten, Stellplätze, Wege, Treppen. Am besten mit Lageplan oder Fotos.
- Hindernisse markieren: Bordsteine, Schachtdeckel und Poller verschwinden unter dem Schnee.
- Ablageflächen klären: Wohin mit dem geräumten Schnee, ohne Einfahrten zuzuschieben?
- Zeiten absprechen: Wann muss geräumt sein, auch an Wochenenden und Feiertagen?
Preis
Kosten
Was ein Winterdienst für Haus oder Firma kostet, hängt von Ihren Flächen ab. Sagen Sie uns, was geräumt werden soll, dann bekommen Sie ein Angebot.
Fläche
Wie groß sind Straße, Hof oder Parkplatz?
Vertrag oder Abruf
Feste Saison oder nur bei Bedarf?
Häufigkeit
Wie oft und zu welchen Zeiten muss geräumt sein?
Lage
Liegt die Fläche an unseren Touren?
Fotos aus unseren Einsätzen
Im Winter unterwegs
Schneefräse
Bereit für die Nacht
Räumen und Streuen
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
01523 3604053Bis wann muss in Furtwangen geräumt sein?
Laut Streupflichtsatzung der Stadt Furtwangen müssen Gehwege werktags bis 6.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 7.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht endet um 21 Uhr. In anderen Gemeinden können andere Zeiten gelten. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Was ist besser, Saisonvertrag oder Abruf?
Wer sicher sein will, dass morgens geräumt ist, nimmt den Saisonvertrag. Dann sind Sie fest eingeplant. Auf Abruf eignet sich für Flächen, die nur bei starkem Schneefall geräumt werden müssen.
Was kostet ein Winterdienst?
Das hängt von der Fläche, vom Aufwand, von der Häufigkeit und davon ab, ob Sie einen Vertrag oder Einsätze auf Abruf möchten. Sagen Sie uns, welche Flächen geräumt werden sollen, dann bekommen Sie ein Angebot. Mehr im Ratgeber zu Kosten und Räumpflicht.
Räumen Sie auch für Privathaushalte?
Fragen Sie uns gern. Ob wir Ihre Fläche mit übernehmen können, hängt von Lage und Größe ab und davon, wie sie in unsere Touren passt.
Wann sollte ich den Winterdienst anfragen?
Am besten vor dem ersten Schnee. Im Herbst lassen sich Flächen und Touren noch in Ruhe planen. Mitten im Winter wird es knapp.
Räumen Sie auch große Flächen wie Parkplätze?
Ja. Für große Flächen wie Firmenparkplätze, Betriebshöfe und Lagerflächen setzen wir Radlader und Traktoren mit Schneeschild ein. Wenn sich der Schnee am Rand türmt, hilft die Schneefräse.
Verwandte Leistungen
Passt auch dazu
Für Kommunen Lichtraumprofil, Böschungen, Grünflächen, Gewässer und Winterdienst für Gemeinden. Auch über längere Verträge. kommunaler Winterdienst
Lichtraumprofil Lichtraumprofilschnitt an Straßen und Wegen, mit der Astsäge am Ausleger. Damit der Verkehr wieder frei durchkommt. Lichtraumprofil vor dem Winter
Baumfällung Problembäume fällen wir auch an engen Stellen, mit Säge oder Bagger. Den Stumpf fräsen wir auf Wunsch gleich mit. Bäume nach Schneebruch fällen
Anfrage
Winterdienst für diese Saison anfragen.
Welche Flächen sollen geräumt werden, wo liegen sie und wie groß sind sie ungefähr? Fotos oder ein Lageplan helfen bei der Planung.
