
Baumfällung im Schwarzwald, auch Problembäume
Wir fällen Bäume im Garten, am Haus, an Straßen und im Wald, auch kranke, schiefe und sturmgeschädigte Problembäume. Mit dem Fällgreifer tragen wir Bäume an engen Stellen Stück für Stück ab. Schicken Sie uns Fotos, dann bekommen Sie eine Preisvorstellung.
- Umsetzung meist in 1 bis 2 Wochen
- Technik für Steilhänge
- Eigener Maschinenpark
Vom Garten bis zum Wald
Was wir fällen
Nicht jeder Baum lässt sich einfach umlegen. Dann braucht die Baumfällung eine Firma mit Erfahrung. Unsere Baumfällarbeiten reichen vom Gartenbaum bis zur Problembaumfällung an engen Stellen:
- Problembäume: krank, morsch, schief oder von Pilzen befallen.
- Gefahrbäume: nach Sturm oder Schneebruch, unter Spannung, angebrochen.
- Bäume an Gebäuden und Straßen: dort, wo nichts unkontrolliert fallen darf.
- Gartenbäume: zu groß geworden, zu nah am Haus oder einfach nicht mehr gewünscht.
- Waldbäume: einzelne Bäume ebenso wie die Holzernte in ganzen Beständen.
Für die Arbeit im Wald, also Holzernte, Rücken und Durchforstung, lesen Sie mehr unter Holzernte im Wald.

Fällgreifer und Kran
Technik für schwierige Bäume
Unser wichtigstes Werkzeug für schwierige Bäume ist der Fällgreifer. Er sitzt am Ausleger des Mobilbaggers oder am Kran. Der Greifer hält den Stamm fest, die Säge trennt ihn darunter ab. Danach legt die Maschine das Stück kontrolliert ab.
So tragen wir einen Baum von oben nach unten Stück für Stück ab. Es braucht keinen freien Fallbereich und niemand muss in die Krone klettern. Das ist sicherer, schneller und schont Garten, Dach und Zaun.
Im Wald und auf freien Flächen fällen wir klassisch. Das Holz rücken wir anschließend mit dem Rückeschlepper an den Weg.

Recht
Genehmigung und Schonzeit
Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken und andere Gehölze außerhalb von Wald und gärtnerisch genutzten Grundflächen zu beseitigen (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Bäume in privaten Zier- und Nutzgärten fallen laut Landesportal service-bw nicht unter diese Schonzeit.
Trotzdem gibt es zwei Punkte, die Sie das ganze Jahr beachten müssen:
- Baumschutzsatzung: In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Baumschutzverordnung. Gemeinden können aber Bäume per Satzung schützen (§ 31 Naturschutzgesetz BW). Im Ortsrecht der Stadt Furtwangen haben wir keine Baumschutzsatzung gefunden.
- Artenschutz: Brutplätze und Nester geschützter Arten dürfen ganzjährig nicht zerstört werden (§ 44 BNatSchG). Darum gehört vor jeder Fällung ein Blick in die Krone dazu.
Für Gefahrbäume, die die Verkehrssicherheit bedrohen, sieht das Gesetz Ausnahmen von der Schonzeit vor. Wie das im Detail geregelt ist und wo Sie einen Antrag stellen, erklärt unser Ratgeber Genehmigung in Baden-Württemberg.
Stand: Oktober 2026. Quellen: §§ 39, 44 BNatSchG (gesetze-im-internet.de), § 31 NatSchG BW, service-bw.de, Ortsrecht furtwangen.de. Keine Rechtsberatung.

Preis
Was kostet eine Baumfällung?
Einen Pauschalpreis pro Baum gibt es nicht. Diese Punkte bestimmen den Aufwand. Mit Fotos können wir ihn meist schnell einschätzen.
Höhe und Stamm
Je höher und dicker der Baum, desto mehr Arbeit.
Standort
Frei auf der Wiese oder direkt am Haus, an der Straße, an einer Leitung?
Zugang
Kommt die Maschine an den Baum heran oder nur zu Fuß?
Zustand
Ein morscher oder angebrochener Baum braucht mehr Vorsicht.
Holz und Äste
Bleibt das Holz bei Ihnen oder soll es weg? Das klären wir vorab.
Stubben
Soll der Baumstumpf gleich mit gefräst werden?
Ausführlich im Ratgeber: Kosten einer Baumfällung.
Aus einer Hand
Nach der Fällung
Nach dem Fällen bleibt der Stubben. Wenn er stört, etwa weil dort Rasen, ein Beet oder eine Einfahrt hin soll, fräsen wir ihn gleich mit aus. Sie brauchen dafür keinen zweiten Betrieb. Mehr dazu unter Baumstumpf fräsen.
Was mit Stammholz und Ästen passieren soll, besprechen wir vor dem Auftrag mit Ihnen. So wissen Sie vorher, was am Ende auf Ihrem Grundstück liegt und was nicht.

Fotos aus unseren Einsätzen
Im Einsatz
Fällung im Herbst
Baum am Haus
Waldweg
Baum am Wiesenrand
Garten im Frühjahr
Waldrand
Gut zu wissen
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
01523 3604053Darf ich einen Baum in meinem Garten fällen?
Oft ja, aber nicht immer. Die Schonzeit vom 1. März bis 30. September aus dem Bundesnaturschutzgesetz gilt nicht für Bäume in privaten Zier- und Nutzgärten. Hat Ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung, kann trotzdem eine Genehmigung nötig sein. Und Nester geschützter Vögel dürfen das ganze Jahr nicht zerstört werden. Details im Ratgeber zur Genehmigung. Stand: Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?
Das hängt von Höhe und Stammdurchmesser, vom Standort und Zugang, vom Zustand des Baums und davon ab, was mit Holz und Stubben passieren soll. Ein frei stehender Baum auf der Wiese ist schneller gefällt als einer direkt am Haus. Schicken Sie uns Fotos, dann bekommen Sie eine Preisvorstellung. Mehr im Ratgeber zu den Kosten einer Baumfällung.
Fällen Sie auch Bäume direkt am Haus?
Ja. Dafür tragen wir den Baum mit dem Fällgreifer Stück für Stück von oben ab, statt ihn im Ganzen umzulegen. So fällt nichts unkontrolliert auf Dach, Zaun oder Leitung.
Was ist ein Problembaum?
Ein Baum, der sich nicht einfach umlegen lässt: weil er krank, morsch oder schief ist, weil er direkt an Gebäuden, Straßen oder Leitungen steht oder weil er nach einem Sturm unter Spannung steht. Für solche Bäume braucht es passende Technik und Erfahrung.
Wie schnell können Sie kommen?
Die meisten Aufträge setzen wir 1 bis 2 Wochen nach dem ersten Kontakt um. Bei Gefahr im Verzug, etwa nach einem Sturm, rufen Sie am besten direkt an.
Muss ich beim Fällen zu Hause sein?
Nicht unbedingt. Wichtig ist, dass vorher alles besprochen ist: welcher Baum, was mit Holz und Stubben passiert und wie wir an den Baum kommen. Für die Abstimmung vor Ort ist es aber oft praktisch, wenn jemand da ist.
Fällen Sie auch nach einem Sturm?
Ja. Nach Sturm oder Schneebruch liegen Bäume oft quer über Wegen oder hängen in anderen Bäumen. Diese Bäume stehen unter Spannung und sind gefährlich. Mit dem Fällgreifer können wir sie halten, abschneiden und kontrolliert ablegen, ohne dass jemand unter dem Baum arbeiten muss.
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Stockfräsen Baumstümpfe und Wurzelstöcke fräsen wir aus dem Boden. Gern direkt nach der Fällung. Baumstumpf fräsen
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Lichtraumprofil Lichtraumprofilschnitt an Straßen und Wegen, mit der Astsäge am Ausleger. Damit der Verkehr wieder frei durchkommt. Lichtraumprofil an Straßen
Anfrage
Baum mit Fotos anfragen.
Ein Foto vom ganzen Baum, eines vom Stamm und eines vom Zugang reichen meist für eine erste Einschätzung.
